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Verantwortungsvoller KI-Einsatz braucht Kompetenz

Künstliche Intelligenz bietet zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitsprozesse zu unterstützen. Ihr Einsatz wirft jedoch auch Fragen auf: Wie zuverlässig sind die Ergebnisse? Welche Risiken bestehen? Und wer trägt die Verantwortung? Die EU-KI-Verordnung schafft hierfür einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen. Ein wichtiger Bestandteil ist die KI-Kompetenz der Menschen, die mit diesen Systemen arbeiten.

Was regelt die EU-KI-Verordnung?

Die EU-KI-Verordnung, auch „AI Act“ genannt, soll einen sicheren und vertrauenswürdigen Einsatz Künstlicher Intelligenz fördern und die Grundrechte schützen. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je größer die möglichen Risiken einer KI-Anwendung, desto strenger sind die Anforderungen. Bestimmte besonders schädliche Praktiken sind verboten. Für Hochrisiko-Anwendungen gelten umfassende Vorgaben; bei anderen Anwendungen stehen insbesondere Transparenzpflichten im Vordergrund.

Entscheidend ist somit nicht allein die Technologie, sondern auch ihr Verwendungszweck. Ein System zur Personalauswahl stellt beispielsweise andere Anforderungen an Risikomanagement und menschliche Aufsicht als ein Chatbot.

Was bedeutet die Pflicht zur KI-Kompetenz?

Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der KI-Verordnung Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, Maßnahmen für eine ausreichende KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten und anderer in ihrem Auftrag mit KI arbeitender Personen zu ergreifen. Dabei sind unter anderem deren Vorkenntnisse, Erfahrungen und der konkrete Einsatzkontext zu berücksichtigen. Sobald ich KI für berufliche Zwecke verwende, bin ich ein Betreiber, und falle somit unter diese Pflicht.

In der Praxis geht es darum, KI nicht nur bedienen zu können, sondern ihre Möglichkeiten und Grenzen zu verstehen, Risiken zu erkennen und Ergebnisse kritisch zu beurteilen.

Die häufig verwendete Bezeichnung „Schulungspflicht“ ist dabei allerdings etwas irreführend: Die Verordnung schreibt weder einen bestimmten Kurs noch ein allgemeines Pflichtzertifikat vor. Gefordert sind geeignete, auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmte Maßnahmen. Schulungen können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Ein Teilnahmezertifikat dokumentiert eine solche Weiterbildung, bestätigt aber nicht automatisch die vollständige Einhaltung der KI-Verordnung.

Weiterbildung beim BDÜ

Vor diesem Hintergrund habe ich am Kurs „KI-Kompetenz und verantwortungsvoller Umgang mit Künstlicher Intelligenz nach der EU-KI-Verordnung“ teilgenommen. Die Weiterbildung wird von der BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlags GmbH in Zusammenarbeit mit der Schulungsplattform KInside Training angeboten. Meine erfolgreiche Teilnahme im Zeitraum vom 5. Oktober bis zum 2. November 2026 wurde mir nun mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt.

Die Schulung verband technische Grundlagen mit rechtlichen Anforderungen und praktischen Fragestellungen. Zu den Inhalten gehörten:

  • Grundlagen und Funktionsweise von KI sowie zentrale Begriffe wie generative KI, Large Language Models und Deep Learning.
  • Risikoklassen, Rollen und Pflichten nach der EU-KI-Verordnung.
  • Prompting und der kritische Umgang mit Ergebnissen, insbesondere mit Verzerrungen und sogenannten Halluzinationen.
  • Rechtliche Grenzen und Einsatzmöglichkeiten in unterschiedlichen Unternehmensbereichen.
  • KI-Governance, Dokumentation sowie Melde- und Korrekturwege.
  • Durchsetzung der Verordnung und Sanktionen.

Die Weiterbildung hat mein Verständnis für die Möglichkeiten und Grenzen von KI vertieft. Ich weiß jetzt, wie ich KI im Arbeitsalltag noch bewusster einsetzen und ihre Ergebnisse kritisch prüfen kann. Dabei will ich offen für neue Entwicklungen bleiben, ohne mich unbesehen auf die Technik zu verlassen. Denn auch wenn KI vieles erleichtern kann: Die eigene Einschätzung und die Verantwortung für meine Arbeit bleiben bei mir.

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