Öffentliches Verfahrensverzeichnis und so

Inzwischen hat es sich bestimmt schon unter den Kollegen herumgesprochen, dass jeder von uns ein öffentliches Verfahrensverzeichnis (ÖVV) haben muss, egal ob man nun eine Webseite hat oder nicht. Wer tatsächlich noch nichts davon gehört hat, hier eine Kurzzusammenfassung des BDÜ:

“Ein „Verfahrensverzeichnis“ ist ein Element des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), darin werden
Datenverarbeitungsvorgänge innerhalb der verantwortlichen Stelle
beschrieben.

Teile dieses “internen Verfahrensverzeichnisses” (konkret die Angaben
nach § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG) sind auf Antrag jedermann zur
Verfügung zu stellen. Dafür hat sich der Begriff „öffentliches
Verfahrensverzeichnis“ etabliert.

Auf ein berechtigtes Interesse oder irgendwelche Begründungen kommt es
in diesem Zusammenhang nicht an. Gemäß Auskunft von
Landesdatenschutzbeauftragten sind auch Freiberufler zur Führung eines
Verfahrensverzeichnisses verpflichtet, es gibt keine Freistellung für
Kleinstunternehmen.

In jüngster Vergangenheit haben Abmahnanwälte bei Kollegen das
öffentliche Verfahrensverzeichnis mit Fristsetzung eingefordert, nachdem
es auf Antrag eines Dritten nicht vorgelegt wurde. Es wurde eine
Meldung bei der Aufsichtsbehörde und Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe
angedroht, Kostennote des Anwalts selbstverständlich inklusive.” 

Ist nicht toll, aber so ist das ja meistens mit neuen Vorschriften. 
Natürlich kann man sich entsprechende Muster online besorgen, aber ich habe mich für eine professionelle Lösung entschieden. Ich weiß, ich tute immer wieder ins selbe Horn, aber auch hier zahlt sich meine Mitgliedschaft beim BDÜ wieder aus, denn der bietet eine Rahmenvereinbarung mit einer Internetsicherheitsfirma zur Erstellung eines öffentlichen Verfahrensverzeichnisses für nicht mal 20€ an. Mal ganz davon abgesehen, dass ich das ja auch wieder steuerlich geltend machen kann – eine Lösung vom Profi ist mir lieber als etwas selbst zusammengeschustertes, auch wenn es aus zuverlässigen Quellen kommt (wer erinnert sich noch an die CARS-Kriterien zur Beurteilung der Qualität von Quellen aus dem Internet?).
Und weil ich schon mal dabei war, habe ich mir von ihnen auch gleich noch mein Impressum und meine Datenschutzerklärung rechtssicher machen lassen. Man weiß ja nie, was den offiziellen und so manchen nicht-offiziellen Stellen noch so alles einfällt….

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Gute Idee, das Impressum und die Datenschutzerklärung gleich auch noch prüfen zu lassen.Bin ich leider nicht draufgekommen. Aber die ÖVV habe ich machen lassen.
    LG
    Francisco

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