Mehr Licht auf Übersetzer! – Oder?

Auf boersenblatt.net erschien vor ein paar Tagen ein kleiner Artikel von Volker Heydt zum Thema der Sichtbarkeit der Literaturübersetzer, nachzulesen hier.

Bis jetzt gibt es nur wenige Kommentare dazu, dafür aber auch kontroverse mit interessanten Punkten.

Mein Hauptbetätigungsfeld fällt ja eher in den nicht-literarischen Bereich, und die Nennung von Übersetzern z.B. bei Bedienungsanleitungen erscheint mir, ehrlich gesagt, auch etwas absurd. (Obwohl, dann müsste so mancher Hersteller endlich zugeben, dass Herr Gugel beauftragt wurde…)
Nichtsdestotrotz würde mich interessieren, wie wichtig es zum einen den Übersetzern, zum anderen aber auch den Empfängern (Kunden, Zielgruppe…) im Falle von beispielsweise Webseiten, Werbung oder Jahresberichten ist, namentlich zu wissen, wer den Text übertragen hat, soweit das nicht sowieso schon geschieht.
Und noch weiter gesponnen: Wäre das überhaupt eine gute und wünschenswerte Sache? Würde das evtl. die Qualität, den Preis o.a. beeinflussen? Warum oder warum nicht? Und wenn ja, positiv oder negativ?

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Hallo Valerij,
    naja, ich fände es komisch, wenn ich als Übersetzer bei einer Bedienungsanleitung namentlich genannt würde, weil es zwar absolut wichtige Übersetzungen sind, die selbstverständlich korrekt und verständlich sein müssen, aber ich sie jetzt nicht unbedingt als besonders kreativ bezeichnen würde. Und das meine ich nicht abwertend!
    Ich persönlich fände es nur unnötig, außer, wie gesagt, um klar zu stellen, dass es tatsächlich ein Mensch war, der die Übersetzung angefertigt hat. Wenn man natürlich das Argument bringt, dass die Anleitungen dann evtl. besser würden – das wäre natürlich wünschenswert, aber wenn man sieht, was auch sonst für grauenvolle Übersetzungen veröffentlicht werden… führt das nicht zwingend zu besserer Qualität. Aber das trifft ja dann auch wieder auf alle Textsorten zu…
    Ein nicht ganz einfaches Thema. Meine persönlich Meinung ist, dass es grundsätzlich so sein sollte, dass die namentliche Nennung Pflicht ist, aber nur, wenn der Übersetzer selbst oder der Kunde dies auch wünscht. Und das muss dan natürlich auch vorher klar geregelt sein.

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