AGB

Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. (Hinweis: Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch auf Verträge mit Verbrauchern)

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter

(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

8. Vergütung

(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Allgemeine Auftragsbedingungen für Dolmetscher

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Dolmetschern und Ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Sie betreffen Dolmetscheinsätze bei Geschäftsverhandlungen, Konferenzen, Tagungen und Seminaren etc., regeln beiderseitige Rechte und Pflichten und enthalten für die Auftraggeber wichtige Informationen.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Dolmetschauftrags

(1) Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Die vom Dolmetscher zu erbringende Tätigkeit ist in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag erschöpfend festgelegt.

(2) Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

3. Ersatz

Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen– nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.).

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Dolmetscher zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Von sämtlichen Texten und Schriftstücken, die im Verlauf der Diskussion vorgelesen werden sollen, erhält der Dolmetscher spätestens am Vortag eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Textes oder Manuskripts bei ihm verbleibt.

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Dolmetschers.

(4) Sehr empfehlenswert ist – besonders bei schwierigen Sachverhalten – die Durchführung eines Briefings (Vorbesprechung), einer Werksbegehung oder einer anderen Informationsleistung für den Dolmetscher.

(5) Bitte senden Sie dem Dolmetscher Textvorlagen und Informationsunterlagen nur in Form von Kopien. Auf ausdrücklichen Wunsch werden die Texte und Unterlagen zurückgegeben. Die Frist für die Anforderung, gleichzeitig die Aufbewahrungsfrist für den Dolmetscher, beträgt 60 Tage nach Beendigung des Einsatzes.

5. Angebote

Auf Wunsch wird ein Angebot erstellt. Erstellung und Abgabe des Angebots erfolgen kostenlos. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

6. Auftragsannahme

Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Dolmetscher als angenommen. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Das Übersenden einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.

7. Rücksprache

Zur Klärung von Fragen bezüglich des Dolmetscheinsatzes und der darin behandelten Thematik bemüht sich der Dolmetscher um Rücksprache mit dem Auftraggeber. Hierzu ist die rechtzeitige Benennung eines kompetenten Ansprechpartners beim Auftraggeber Voraussetzung.

8. Urheberrecht

Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dolmetschers unzulässig. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

9. Tonfilme / Videos

Bei der Vorführung von Tonfilmen / Videos ist die Simultanübertragung des auf der Tonspur aufgezeichneten Kommentars in die anderen Sprachen nur dann möglich, wenn

  • der Dolmetscher das Skript des Kommentars vor dem Einsatz studieren und während der Filmvorführung mitlesen kann,
  • das Sprechen der anderssprachigen Fassungen in einer Extravorführung geprobt werden kann,
  • der zusätzliche Zeitaufwand honoriert wird,
  • der Filmton vom Vorverstärker des Projektors über Kabel auf die dem Dolmetscher zur Verfügung gestellten Kopfhörer geleitet wird.

10. Arbeitsplatz und Technik

(1) Der Arbeitsplatz des Dolmetschers muss so beschaffen sein, dass eine direkte Sicht auf alle Sprecher, in den Diskussionsraum und auf Projektionswände möglich ist. Die Verwendung von Fernsehmonitoren als Ersatz für die direkte Sicht in den Raum ist spätestens bei Auftragserteilung mit dem Dolmetscher zu besprechen.

(2) Der Auftraggeber muss gewährleisten, dass der Dolmetscher die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann. Zu diesem Zweck sind geeignete technische Vorrichtungen einzusetzen.

(3) Der Dolmetscher wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn sie die räumlichen und technischen Bedingungen – insbesondere die Simultananlage und ihre Bedienung – für objektiv unzumutbar befinden und trotz diesbezüglicher Hinweise keine Abhilfe erfolgt. Die Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

11. Arbeitszeit

Die normale Arbeitszeit des Dolmetschers übersteigt nicht 2 – 3 Stunden am Vormittag und, nach einer angemessenen Mittagspause, 2 – 3 Stunden am Nachmittag.

12. Haftung

(1) Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(3) Der Dolmetscher haftet nicht für telefonisch erteilte Auskünfte.

13. Berufsgeheimnis

Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

14. Vergütung

(1) Dolmetschleistungen werden nach geleisteten Stunden plus Wartezeit und Wegezeit plus Fahrkosten berechnet, wobei eine angebrochene Stunde als volle Stunde berechnet wird.

(2) Kann der zum Einsatzort angereiste Dolmetscher aus Gründen, die nicht durch ihn verursacht wurden, seine Leistungen nicht erbringen, so werden dem Auftraggeber mindestens 1 Stunde Leistungszeit sowie die Wegezeit und die Fahrkosten in Rechnung gestellt.

(3) Bei der Vereinbarungen von Tagespauschalen werden Nebenkosten (Reisekosten), soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, zusätzlich in Rechnung gestellt.

(4) Die Vergütung ist fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig.

(5) Der Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

(6) Der Dolmetscher kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.

(7) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

15. Höhere Gewalt

Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

16. Absage

(1) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen fällt

  • innerhalb von vier Wochen vor Auftragsbeginn ein Ausfallhonorar in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung an,
  • innerhalb von drei Wochen vorher 50 %,
  • innerhalb von zwei Wochen 75 % und
  • innerhalb der letzten Woche vor Auftragsbeginn die volle vereinbarte Summe an.

Der Dolmetscher hat außerdem Anspruch auf Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.

(2) Soweit der Dolmetscher für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

17. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Dolmetschers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch.

18. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

19. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Anke Betz A-Z Translations